Rettungsdienstliche Vorhaltung wird mit der Wiedereinführung von Krankentransportwagen erweitert
Steigende Einsatzzahlen und eine damit verbundene höhere Auslastung der vorhandenen Rettungsmittel beschäftigen bundesweit die meisten Träger und Erbringer rettungsdienstlicher Leistungen.
Um den in den jeweiligen Landesrettungsdienstgesetzen vorgesehenen Grad der Hilfsfristerreichung zu gewährleisten, überprüfen Landkreise und kreisfreie Städte in regelmäßigen Abständen die rettungsdienstliche Vorhaltung. Eine derartige Prüfung hat nun auch im Main-Kinzig-Kreis den Bedarf an einer Erhöhung der Vorhaltestunden ergeben, so dass diese nun in mehreren Stufen angepasst wird.
Die erste Stufe wird dabei die Wiedereinführung von Krankentransportwagen (KTW) darstellen. Voraussichtlich zum 01. November 2018 wird der Rettungswachenversorgungsbereich Hanau daher durch zwei KTW ergänzt. Diese werden nach aktueller Planung in der Zeit von Montag bis Freitag tagsüber zur Verfügung stehen und damit die Besatzungen der Mehrzweckfahrzeuge entlasten, um deren Verfügbarkeit für die Notfallrettung zu erhöhen.
Zu besetzen sind die neuen Fahrzeuge gemäß Hessischem Rettungsdienstgesetz (HRDG) sowie der zugehörigen Durchführungsverordnung mit Mitarbeitenden mit der Qualifikation des Sanitätshelfers und des Rettungssanitäters.
Bis zum Start der Krankentransportvorhaltung stehen die folgenden 3,5 Monate nun im Zeichen der Vorbereitung: Konzeption und Bestellung der neuen Fahrzeuge, die Beschaffung der jeweiligen Ausrüstung und insbesondere die Suche nach qualifiziertem Personal und dessen Einarbeitung werden in den kommenden Wochen und Monaten wichtige Herausforderungen darstellen, die es zu bewältigen gilt.