Allgemeine Informationen zur Nutzung des Hinweisgebermanagementsystems
- Über dieses Hinweisgebersystem können Sie vertraulich Hinweise über bestimmte im Hinweisgeberschutzgesetz (§ 2 HinSchG) benannte Verstöße melden.
- Unter einem Hinweis nach dem HinSchG versteht man Informationen über begründete Verdachtsmomente oder Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße beispielsweise gegen Strafgesetze, bußgeldbewehrte Tatbestände zum Schutz von Leib, Leben und Gesundheit, Schutzgesetze für Beschäftigte, bestimmte wirtschaftsrechtliche Tatbestände, Umwelt- und Datenschutzvorschriften (vollständiger Katalog des sachlichen Anwendungsbereichs in § 2 HinSchG).
- Alle Mitarbeitenden sowie unsere Geschäftspartner (Kunden und Lieferanten) sind berechtigt, Meldungen abzugeben.
- Sie können Ihre Meldung auch anonym abgeben, indem Sie keine persönlichen Informationen angeben, die eine Identifikation zu Ihrer Person ermöglichen.
- Nicht befugte Mitarbeitende des Verbandes erhalten keinen Zugriff auf Ihren Hinweis.
- Sämtliche Informationen Ihrer Meldung werden streng vertraulich behandelt.
- Hinweisgeber*innen erhalten innerhalb von einer Woche eine Eingangsbestätigung zu ihrer Meldung und innerhalb von spätestens drei Monaten eine Rückmeldung, wie das Thema weiter behandelt wurde.
- Die vorgeschriebene Meldestelle für den DRK-Kreisverband Hanau e.V. sowie für deren Tochtergesellschaften DRK Rettungsdienst Main-Kinzig gGmbH, DRK-Familiendienste Hanau-Main-Kinzig gGmbH und Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Hanau e.V. - Wohnen und Pflege im Alter in Maintal gGmbH wird über den DRK Landesverband Hessen e.V. betrieben